Neben den klassischen Tätigkeitsfeldern des Rechtsanwaltes auf diesem
Gebiet, wie alle Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses, ist dessen Einbeziehung bereits bei der Gestaltung
von Arbeitsverträgen empfehlenswert. Wichtige Beratungsfelder sind
auch das Betriebsverfassungs- und das Tarifrecht sowie Fragen der Altersteilzeit.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst auch die Betreuung von Betriebsübergängen
sowie der Insolvenz.