Behandlungsfehler des Arztes sind sowohl ein Eingriff in Körper
und Gesundheit als auch eine Schlechterfüllung des ärztlichen
Behandlungsvertrages. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst auf der
Seite des Patienten die Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen
und auf der Seite des Arztes die Abwehr vorgenannter Ansprüche.