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Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehler des Arztes sind sowohl ein Eingriff in Körper und Gesundheit als auch eine Schlechterfüllung des ärztlichen Behandlungsvertrages. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst auf der Seite des Patienten die Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen und auf der Seite des Arztes die Abwehr vorgenannter Ansprüche.



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