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Bankrecht

Gegenstand dieses Rechtsgebietes sind Darlehens- und Kreditverträge sowie Kreditsicherheiten, wie z.B. Bürgschaften und Grundschulden. Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Recht des Zahlungsverkehrs einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte.
Die Anlage von Kapital in Immobilien und Wertpapieren sowie der in diesem Zusammenhang stehende Anlegerschutz gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich des Anwaltes.



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