Gegenstand dieses Rechtsgebietes sind Darlehens- und Kreditverträge
sowie Kreditsicherheiten, wie z.B. Bürgschaften und Grundschulden.
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Recht des
Zahlungsverkehrs einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte.
Die Anlage von Kapital in Immobilien und Wertpapieren sowie der in diesem
Zusammenhang stehende Anlegerschutz gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich
des Anwaltes.