Das öffentliche Baurecht beinhaltet die Planung und Genehmigung von
Bauvorhaben, unter Berücksichtigung des Bau- und Planungsrechtes. Der
Anwalt betreut Bau- und Erschließungsprojekte für den Mandanten
und führt die notwendigen Verhandlungen mit den Behörden.
Der Kauf und die Veräußerung oder Belastung von Grundstücks-
und Wohnungseigentum ist durch das Grundstücks- oder Immobilienrecht
geregelt. Probleme in diesem Zusammenhang entstehen zum Beispiel wenn Grundstückskaufverträge
undurchführbar werden bzw. diese rückabgewickelt werden müssen.
Im Rahmen des privaten Baurechtes übernimmt der Anwalt die rechtliche
Koordination der am Bauvorhaben Beteiligten (Architekten, Ingenieure, Handwerksbetriebe,
Generalunternehmer und Bauherren) durch entsprechende Vertragsgestaltung
(Bauvertrag, Bauträgervertrag). Kerngebiet des privaten Baurechtes
sind Schadensfälle sowie Gewährleistungsfragen bei Baumängeln.
Ferner befasst sich der Anwalt mit Fragen des Werklohnes für die Handwerker
oder des Honorars für den Architekten und den Ingenieur.