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Baurecht

Das öffentliche Baurecht beinhaltet die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, unter Berücksichtigung des Bau- und Planungsrechtes. Der Anwalt betreut Bau- und Erschließungsprojekte für den Mandanten und führt die notwendigen Verhandlungen mit den Behörden.
Der Kauf und die Veräußerung oder Belastung von Grundstücks- und Wohnungseigentum ist durch das Grundstücks- oder Immobilienrecht geregelt. Probleme in diesem Zusammenhang entstehen zum Beispiel wenn Grundstückskaufverträge undurchführbar werden bzw. diese rückabgewickelt werden müssen.

 

Im Rahmen des privaten Baurechtes übernimmt der Anwalt die rechtliche Koordination der am Bauvorhaben Beteiligten (Architekten, Ingenieure, Handwerksbetriebe, Generalunternehmer und Bauherren) durch entsprechende Vertragsgestaltung (Bauvertrag, Bauträgervertrag). Kerngebiet des privaten Baurechtes sind Schadensfälle sowie Gewährleistungsfragen bei Baumängeln. Ferner befasst sich der Anwalt mit Fragen des Werklohnes für die Handwerker oder des Honorars für den Architekten und den Ingenieur.




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