Ausgangspunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die ausführliche Beratung über die Erbfolge, Pflichtteilsrechte usw.. Ausgerichtet an den Erfordernissen des Mandanten wird unter Ausnutzung des gesamten steuerrechtlichen Handlungsspielraumes die bestmögliche Nachlassplanung entwickelt. Hierzu zählt nicht zuletzt die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten.
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen gehören wie
die Tätigkeit als Nachlaßverwalter sowie Testamentsvollstrecker
zu den Aufgaben des Anwaltes. Besonderer Beratungsbedarf erfordern in
diesem Zusammenhang Unternehmensnachfolgeregelungen.