Wir begleiten Sie bei Ihren Rechtsgeschäften in Italien unmittelbar.
Dies beginnt bereits bei der Verhandlungsführung mit Ihren Geschäftspartnern
in Italien und gilt für die daran anknüpfende Vertragsgestaltung.
Weiter können Sie uns bei Ihren italienischen Geschäftspartnern
als deren Ansprechpartner benennen.
Daneben gehören die Forderungsbeitreibung sowie die Zwangsvollstreckung
aufgrund deutscher Urteile in Italien zu unseren Tätigkeitsfeldern.
Ferner betreuen wir Ihre Unternehmensgründung (Tochterunternehmen)
in Italien.
Unsere einschlägigen Fremdsprachenkenntnisse sowie unser Wissen über
das italienische Recht bedeuten Kosten- und Zeitersparnis für Sie.
Darüber hinaus verfügen wir über ständige Kooperationspartner
in Italien, die wir nicht aufgrund ihrer Deutschkenntnisse, sondern allein
nach den besonderen Fachkenntnissen, die Ihr Mandat erfordert, auswählen.
In jedem Fall können Sie jedoch darauf vertrauen, dass „Ihr“ Rechtsanwalt
in Deutschland für die gesamte Dauer des Mandates Ihr persönlicher
Ansprechpartner ist.