Der Strafverteidiger schuldet seinem Mandanten, für den bis zu einer
rechtskräftigen Verurteilung (vor allem im Bewusstsein des Anwaltes)
die Unschuldsvermutung gilt, unter Ausschöpfung des gesamten prozessrechtlichen
Handlungsspielraumes die bestmögliche Verteidigung. Er sorgt dafür,
dass Sie ein faires Verfahren bekommen